Ablauf und Kosten

Gesetzlich versicherte Patient*innen:

Bei Interesse an einer Sprechstunde oder einem Therapieplatz, wenden Sie sich direkt an die Praxis Ihres Interesses. Es ist hierfür keine Überweisung notwendig. Alle Praxen behandeln Erwachsene aller gesetzlichen Krankenkassen.

 

In einem ersten Gespräch (der psychotherapeutischen Sprechstunde) erfolgt eine erste Abklärung, ob eine Psychotherapie bei Ihrem individuellen Anliegen sinnvoll erscheint oder ob andere Hilfsangebote für Sie in Frage kommen könnten.

Erscheint eine Therapie indiziert, kann diese (bei freien Therapieplätzen) entweder in der Praxis direkt erfolgen (evtl. nach einer weiteren Wartezeit), oder ansonsten in einer anderen Praxis.

 

Nach den Terminen der psychotherapeutischen Sprechstunde (bis max. 6*25min) erfolgen die "probatorischen Sitzungen" (2 bis max. 4 Sitzungen), in denen es ums weitere Kennenlernen geht - Diagnostik und Anamnese werden erhoben und Ihre Ziele besprochen. Entscheiden Sie sich gemeinsam mit dem Therapeuten, eine Therapie zu beginnen, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. 

 

Eine Kurzzeittherapie kann dann bis zu 24 Stunden andauern und ist in vielen Fällen ausreichend. Bei Bedarf kann die Therapie anschließend auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. In der Verhaltenstherapie sind hierbei bis max. 80 Sitzungen möglich, in der tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie bis max. 100 Sitzungen.

Die Therapiedauer wird individuell mit Ihnen besprochen - je nach Symptomatik, Zielen, Indikation, Motivation.

 

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen.

 

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass bei kurzfristig abgesagten Sitzungen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt wird. Psychotherapiepraxen arbeiten nach dem Bestellprinzip und kurzfristig abgesagte Termine können i.d.R. nicht nachbesetzt werden.

 

Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

Bundespsychotherapeutenkammer

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

 

 

Privatversicherte Patient*innen:

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Kasse oder Beihilfe die jeweiligen Modalitäten hinsichtlich Beantragung und Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten für eine Behandlung orientieren sich hierbei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

©Praxisgemeinschaft für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin 2024. 
Manfred Best, Mirjam Haas, Karin Laule, Anja Staiger, Steffen Wiegert

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